Die Jägerprüfung ist zentraler, maßgebender und abschließender Teil des Jagdscheins, welcher den Inhaber berechtigt die Tätigkeit der Jagd unter den geltenden Bestimmungen über einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitrahmen auszuüben. Nur das erfolgreiche Bestehen dieser Prüfung berechtigt einen für den Titel Jäger und die damit verbundene Ausübung der Jagd. Ohne Jagdschein ist das Führen von Jagdwaffen, sowie das Jagen und Töten von Wild eine Straftat, und wird entsprechend hoch bestraft. Die Jägerprüfung wird auch als „Grünes Abitur“ bezeichnet, da die Anforderungen sehr hoch sind, und die traditionelle Kluft des Jägers in einem dunklen Grün gehalten ist. Die Anforderungen sind derart spezifisch und hoch, dass bereits während des Lehrgangs und vor der Prüfung ein Großteil der Teilnehmer abspringt. Darüber hinaus bestehen nur ein Bruchteil der Prüflinge die Jagdscheinprüfung – die Durchfallquote ist enorm hoch, und garantiert die Fähigkeiten der absolvierten Jäger.
Die Teilnahme ist gesetzlich ab dem 15. Lebensjahr erlaubt, die Ausstellung eines Jagdscheines kann jedoch nicht vor dem 16. Lebensjahr erfolgen.
Der Jagdschein wird aber nicht automatisch nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt, sondern es bedarf weiterer Kriterien, die zuvor erfüllt sein müssen. Diese wären bspw. ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis in Verbindung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Führen von Schusswaffen, sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung speziell für Jäger. Ohne diese beiden Voraussetzungen ist auch die bestandene Prüfung noch keine Legitimation für die Jagd. Darüber hinaus darf der Berufsjäger trotz abgeschlossener Ausbildung ohne nicht aktiv seinem Beruf nachgehen.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung des Jägers ist in drei Teile gegliedert und umfasst eine mündliche, eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung. Darüber hinaus wird diese Prüfung noch durch eine Schießprüfung ergänzt, die den einwandfreien Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen soll. Denn nur ein zuverlässiger und versierter Schütze ist auch ein guter Berufsjäger.
Darüber hinaus muss der Anwärter auf den Berufsstand des Jägers Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen: Wildbiologie, Tierarten, Wildpflege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Waffenrecht, Land- und Waldbau, Führung von Jagdwaffen, Waffentechnik und Führung von Jagdhunden.
Auch hygienische und andere Maßnahmen bei der Behandlung von Wild, sowie die Beurteilung des Zustands des Wildbrets gehören zum fundamentalen Wissen des Jägers, da dieser nach erfolgreicher Prüfung auch dazu berechtigt ist erlegtes Wild als Frischfleisch zu zerlegen, entsprechend aufzubereiten und in den Verkauf zu bringen. Landschaftspflegerecht, Umweltschutz und Tierschutz sind weitere wichtige Aspekte im Beruf des Lebens.
Die Schießprüfung
Der professionelle Umfang mit der Jagdwaffe (Feuerwaffe) wird in der Schießprüfung sowohl abgefragt wie auch In der Schießprüfung muss das Können mit Flinte, Büchse und Kurzwaffe unter Beweis gestellt werden. Auch hier variieren die Anforderungen je nach Bundesland. Stehende und bewegliche Ziele müssen unter verschiedenen Voraussetzungen getroffen werden. Stehend, liegen, sitzend, mit aufgelegter Waffe oder freihändig, alle Varianten werden getestet.
Um die Schießprüfung zu bestehen muss eine Mindestanzahl der vorgegebenen Ziele in jeder Kategorie getroffen werden. Jede Kategorie zählt hierbei für sich, es ist demnach nicht möglich ein schlechtes Ergebnis der Flinte mit einem besonders guten Resultat der Büchse auszugleichen.
Sollte ein Teil der Schießprüfung nicht bestanden werden, so kann dieser noch am selben Tag einmal wiederholt werden. Wenn auch der zweite Versuch ohne Erfolg verläuft ist die Prüfung beendet und gilt in allen Bereichen als nicht bestanden.
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