Der Jagdschein ist ein Pflichtdokument, ohne das die Ausübung der Jagd bei uns gesetzeswidrig wäre. Für die Ausstellung eines Jagdscheines gelten verschiedene Kriterien, deren Erfüllung ganzheitlich gegeben sein muss. Hierzu gehört auch der erfolgreiche Abschluss einer Jägerprüfung.
Diese besteht aus einem Lehrgang sowie einer abschließenden staatlichen Prüfung. Der Lehrgang muss mindestens 60 Stunden in Theorie sowie Praxis umfasst haben. Neben der Jägerprüfung schreibt der Staat den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor – diese ist eine Grundvoraussetzung für den Jagdschein um Personenschäden sowie Sachschäden finanziell abzudecken. Die Abdecksumme umfasst mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden. Darüber hinaus erfordert der Jagdschein die Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses, sowie die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz. Die Volljährigkeit wird ebenfalls vorausgesetzt, obgleich hier der Jugendjagdschein noch eine Ausnahme bildet, welcher frühestens mit 16 Jahren ausgestellt werden kann. Bei der Ausstellung des Jagdscheines kann zwischen einer Tages- und der Jahreskarte unterschieden und gewählt werden. Weitere Formen stellen der Falknerjagdschein und der Ausländerjagdschein dar. Sämtliche Jagdscheine verlieren mit Ablauf der Frist ihre Gültigkeit, sodass im Anschluss erneut sämtliche Kriterien auf dem Prüfstand landen.
Welchen Zweck erfüllt der Jagdschein und wozu berechtigt er?
Im Fokus des Jagdscheines und dessen Ausstellung steht die Kernfrage der Fähigkeit des Jägers die Jagd nach allen gesetzlichen Gesichtspunkten professionell und verantwortungsvoll auszuüben. Dies betrifft nicht nur bloß den richtigen Umgang mit Schusswaffen, sondern auch die intellektuelle Fähigkeiten das Gefahrenpotential scharfer Waffen zu realisieren und damit umgehen zu können. Darüber hinaus muss der Jäger mit sämtlichen Vorschriften, die mit der Ausübung der Jagd einhergehen Bescheid wissen, und das nachweislich. Der Jagdschein stellt somit den Nachweis einer ausreichenden Ausbildung dar, für einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitrahmen. Dies garantiert einen Mindeststandard, der auch durch die Schwierigkeit der Prüfung und folglich hoher Durchfallquoten gewährleistet wird.
Eine Berechtigung zum willkürlichen Jagen bedeutet der Jagdschein indes nicht. Dieses Recht steht lediglich den Grundstückseigentümern mit Beschränkung auf eben jenes zu, und die eine Jagdzulassung innerhalb ihrer Grenzen auch an Dritte ausstellen dürfen.
Der Jagdscheinbesitzer ist durch den Jagdschein berechtigt die Tätigkeit der Jagd auszuführen, bei der Jagd, und sämtlichen damit in Verbindung stehenden Situationen (bspw. Anfahrt zu einem Jagdgebiet) für die Jagd zugelassene Waffen mit sich zu führen und zu erwerben, sowie erlegtes Wild unter gesetzlichen Auflagen zu verwerten und für den Verkauf freizugeben.
Ein Erwerb von Kurzwaffen ist nicht vorgesehen, wobei zwei jagdberechtigte Kurzwaffen als inbegriffen gelten.
Der Jugendjagdschein
Der Jugendjagdschein kann an Jugendliche vom 16. bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden, unterliegt den gleichen Anforderungen und Bedingungen wie der reguläre Jagdschein, und berechtigt den Inhaber dazu im Beisein eines Erziehungsberechtigten die Jagd auszuüben, wobei der Erziehungsberechtigte zwar Erfahrung in der Jagd haben, aber nicht zwingend über einen aktuell gültigen Jagdschein verfügen muss. Auch der Jugendjagdschein wird erst nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt, und berechtigt ebenfalls zum Führen von Jagdwaffen, nicht aber für den Erwerb von Waffen und/oder Munition. Der Jugendliche darf seine Ausbildung bereits mit dem 15. Lebensjahr beginnen und absolvieren, die Ausstellung der Jagdberechtigung erfolgt jedoch frühestens mit der Vollendung des 16. Lebensjahres.
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